A: Wenn du bereits schon eine Immobilie als Kapitalanlage hast: Dann kannst du die Rechnung unter Vermietungseinkünften zuordnen, denn du lernst dort, wie du Vermietungseinkünfte erzielst und optimierst.
Ich würde also in der Einkommensteuererklärung die Anlage Vermietung und Verpachtung nehmen und dann unter den sonstigen Kosten oder sonstigen Werbungskosten aufführen.
Dort würde ich reinschreiben, Aus- und Fortbildungskosten im Bereich des Immobilieninvestments.
Die Kosten müssen definitiv bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten angesetzt werden, und zwar zu 100%.
B: Wenn du noch keine Immobilie hast, dann kannst du das unter Fortbildungskosten ansetzen oder bei Immobilien unter vorweggenommene Werbungskosten.